Visa Waiver Program – Visumfreie Einreise in die USA

Einreisebestimmungen für die USA - Waiver, Visum & ESTA

Eine Einreise in die USA will vor Reiseantritt vorbereitet werden, einfach mit dem Reisepass hinzufliegen und durch die Grenzkontrolle zu spazieren funktioniert nicht. So muss überprüft werden ob eine visumsfreie Einreise möglich ist oder ein Visum beantragt werden muss und ob der Reisepass alle Anforderungen der USA erfüllt.

Diese Kriterien muss der Reisepass für eine Einreise in die USA erfüllen

Seit 2009 ist Deutschland zwar ein Teil des Visa Waiver Programms, das eine visumsfreie Einreise in die Vereinigten Staaten der USA ermöglicht, die Einreise muss dennoch angemeldet werden und zwar mittels des ESTA Formulars. ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“. Für eine Einreise in die USA ist es nötig, dass der Reisepass mindestens bis zum Tag der Ausreise gültig ist. Soll die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen, ist eine Einreise mit ESTA nicht möglich – es muss ein Visum beantragt werden.

Dank ESTA und dem Visa Waiver Programm visumsfrei in die USA reisen

Nur wer aus touristischen Zwecken oder für eine Geschäftsreise in die USA einreist kann die Einreise mit ESTA beantragen, für andere Zwecke wie zum Beispiel das Aufnehmen einer Arbeit oder eines Studiums in den USA muss ein Visum bei der US-amerikanischen Botschaft beantragt werden. ESTA ist kein Visum, sondern vielmehr ein Reisegenehmigungssystem zur Sicherheitsüberprüfung der Reisenden.

Alle Bürger der Länder, die am Visa Waiver Programm teilnehmen, können eine ESTA-Genehmigung für die Einreise in die USA beantragen. Neben Deutschland können unter anderem auch Bürger aus Japan, Südkorea, der Schweiz, Singapur, Chile, Tschechien, Luxemburg, Finnland, Neuseeland, Australien, wie auch Portugal und vielen anderen europäischen Ländern mittels ESTA in die USA einreisen.

Es gibt jedoch auch für deutsche Staatsbürger Ausnahmen, nämlich wenn diese die zweite Staatsbürgerschaft folgender Länder besitzen:

  • Irak
  • Iran
  • Sudan
  • Syrien

Diese Personen müssen für die USA ein Visum beantragen und können nicht mit dem ESTA-Formular visumsfrei einreisen. Auch Personen, die sich nach dem 01. März 2013 im Irak, Iran, Sudan, in Syrien, Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, müssen unabhängig von ihrer Herkunft ein Visum für einen touristischen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten beantragen.

So funktioniert die Beantragung der Einreisebewilligung via ESTA

Die Einreisebestimmungen der USA sehen vor, dass Touristen und Geschäftsreisende bis zu 90 Tage im Land bleiben können, sofern ihr ESTA Antrag denn auch bewilligt wurde. Die USA hat die Regeln für die ESTA-Beantragung geändert. Seit dem Dezember 2018 steht die Echtzeitgenehmigungen nicht mehr zur Verfügung. Die neue Regel verlangt eine ESTA-Beantragung mindestens 72 Stunden vor Ihrer Abreise, da die Genehmigung erst innerhalb 72 Stunden erfolgt.

Er muss bis spätestens 72 Stunden vor Abreise online ausgefüllt werden und in der Regel erhält man dann innerhalb von 24 Stunden (maximal 72 Stunden) Bescheid, ob die Einreise in die USA möglich ist oder nicht. Die Bearbeitungsgebühren des ESTA-Formulars belaufen sich auf 14 US-Dollar.

Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung der Einreise trifft der Beamte am Einreise-Schalter vor Ort in den USA, schon am Flughafen in Deutschland wird man aber nach dem ESTA-Formular gefragt. Selbst wenn die USA nur zum Umsteigen genutzt werden und der Flughafen gar nicht verlassen wird, ist es nötig ESTA zu beantragen. Das Touristenvisum für die USA ist dann der Einreisestempel, der nach einer (in der Regel) kurzen Befragung am Einreiseschalter und der Abgabe von Fingerabdrücken in den Pass gesetzt wird. Auch ein Weiterflug- oder Rückflugticket muss auf Antrag vorgelegt werden, andernfalls kann dies ein Grund sein, dass die Einreise verweigert wird.

Der Stempel im Pass gibt vor, wie lange Reisende sich höchstens in den USA aufhalten dürfen, eine Verlängerung dieser Zeit ist ohne Visum nicht möglich. Der Zeitraum wird dabei vom Grenzbeamten individuell festgelegt und kann auch kürzer sein als 90 Tage.

Das ESTA-Formular ist zwei Jahre gültig und kann innerhalb dieses Zeitraums auch für beliebig viele Reisen in die Vereinigten Staaten genutzt werden. Spezifische Angaben wie zum Beispiel die Änderung der ersten Adresse in den USA können dann für jeden Aufenthalt geändert werden. Für manche Änderungen muss jedoch eine neue Einreiseerlaubnis beantragt und zwar folgende:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Wechsel des Geschlechts
  • Änderung des Namens
  • Wenn sich eine der Antworten auf die im ESTA-Formular gestellten Fragen geändert hat.

Bleibt alles beim Alten, muss die „Travel Authorization“ innerhalb von zwei Jahren nicht neu beantragt werden. Läuft das ESTA-Formular dann nach zwei Jahren ab, muss es für eine nächste USA-Reise erneut beantragt werden und auch die Gebühren fallen dann erneut an. Zudem: Nur weil ein ESTA-Antrag beim ersten Mal bewilligt wurde, ist das keine Garantie, dass es auch beim zweiten Mal klappt.

Wer benötigt ein Visum für die USA-Einreise?

Alle anderen Personen, die nicht im Rahmen des Visa Waiver Programms mit einem ESTA-Formular für touristische oder geschäftliche Zwecke einreisen, müssen für die USA ein Visum beantragen. Selbst wenn die Arbeit unentgeltlich erfolgt oder die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen unterschritten wird, ist ein Visum für die Einreise nötig. Der Begriff Arbeit ist dabei weit gefasst, aber dennoch klar definiert. So zählen sowohl Forschungsaufenthalte als auch Praktika als auch Aufenthalte in den USA als AuPair zu den Tätigkeiten, für die ein Visum für die Einreise beantragt werden muss. Auch ein Austauschprogramm oder die Teilnahme an einem Sprachkurs sind zu einem Visum verpflichtet. Hier sieht man nochmal auf einen Blick, für welche Betätigungen in den USA ein Visum beantragt werden muss.

  • Personen, die in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Beschäftigung nachgehen wollen, egal wie lange diese Beschäftigung dauert
  • Personen, die für ein Austauschprogramm in die USA kommen
  • Personen, die in den USA forschen wollen
  • Personen, die in den USA studieren oder Sprachkurse belegen wollen
  • Personen, die in den USA heiraten wollen und im Anschluss dort leben möchten
  • Personen, die nicht mit herkömmlichen Verkehrsmitteln (Auto, Schiff, Flugzeug etc.) einreisen. Dazu zählen zum Beispiel Kleinflugzeuge oder Segelboote.
  • Personen, deren ESTA-Antrag nicht bewilligt wurde beziehungsweise die gar nicht erst die Möglichkeit haben über das Visa Waiver Programm in die USA einzureisen
  • Personen, die mit ihrem in den USA arbeitsberechtigtem Ehemann einreisen

Falls Unsicherheiten hinsichtlich der in den USA geplanten Tätigkeit besteht ist es immer ratsam, sich im Vorfeld ausführlich darüber zu informieren, ob ein Visum für die Einreise benötigt wird oder nicht.

Je nach geplanter Tätigkeit heißt das Visum auch anders, das für die USA beantragt werden muss. Handelstreibende oder Investoren müssen zum Beispiel ein E-1- oder E-2 Visum beantragen, für ein Studium muss das F-1 Visum beantragt werden und wer in einer religiösen Gemeinschaft in den USA arbeiten möchte, kann das R-Visum beantragen. Für die Arbeit auf einem Schiff beziehungsweise als Crewmitglied eines Schiffes wird ein C-1 Visum benötigt.

Ein Visum für die USA zu beantragen kann ein langwieriger Prozess sein

Ein Visum für die USA-Einreise zu bekommen, kann mitunter recht lange dauern und mehrere Wochen von der Antragsstellung bis zur Ausstellung in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam erst das Visum zu beantragen und dann den Flug in die USA zu buchen. Das Prozedere sieht wie folgt aus:

  • Zunächst müssen die Antragsformulare bei der US-Botschaft in Berlin (auch online möglich) besorgt werden
  • Im Zuge dessen kann auch gleich ein Interview-Termin vereinbart werden – ein persönliches Vorsprechen bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat ist unerlässlich für das USA-Visum
  • Mit den ausgefüllten Unterlagen, dem Reisepass und aktuellen Passfotos geht es dann zum Interview-Termin in der Botschaft in Berlin oder in einem US-amerikanischen Konsulat (es gibt insgesamt fünf in Deutschland, in Düsseldorf, München, Frankfurt, Leipzig und Hamburg)
  • Nach dem Termin dauert es nochmal sieben bis zehn Tage bis das Visum ausgestellt und der Pass wieder zurückgeschickt wird
  • Die Kosten belaufen sich auf 140 US-Dollar

Für ein Einwanderungsvisum in die USA sehen die Bedingungen nochmal gänzlich anders aus, genannte Informationen beziehen sich nur auf zeitlich beschränkte Aufenthalte in den USA mit einem Touristenvisum.

Wichtig zu wissen: Selbst mit einem gültigen Visum für die Vereinigten Staaten kann die Einreise vom zuständigen Grenzbeamten noch verweigert werden, ihm obliegt die Hoheit zu entscheiden, wer einreisen darf und wer nicht.

Gewisse Personengruppen benötigen weder Visum noch ESTA-Formular, um in die Vereinigten Staaten einzureisen. Dazu zählen natürlich US-amerikanische Staatsbürger, die im Besitz eines amerikanischen Reisepasses sind und auch Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Wer den amerikanischen Pass hat, kann an der Grenze einfach passieren.